REHA
Ihr Arzt verordnet
Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56 – Antrag auf Kostenübernahme für Rahbilitationssport) nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten, die in 18 Monaten abtrainiert werden sollen.
Ihre Krankenkasse genehmigt
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, i. d. R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung nach Terminabsprache mit uns bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Wir trainieren Sie
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung
(Grundversorgung / Basiskurs) nach den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011 übernommen.